Ersatzversorgung

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs.

Das EnWG regelt auch die „Ersatzversorgung mit Energie“. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. Strom- oder Gasbezug ohne Liefervertrag. Eine solche Situation kann zum Beispiel dadurch entstehen, dass ein Liefervertrag zwischen Lieferant und Kunde bereits beendet worden ist, ohne dass ein neuer Vertrag mit einem anderen Lieferanten zustande gekommen ist.

Die Ersatzversorgung wird von dem sogenannten Grundversorger durchgeführt. Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Im Netzgebiet der Stadtwerke Saarbrücken ist dies die Energie SaarLorLux AG.

Die gesetzliche Pflicht zur Ersatzversorgung besteht nur zugunsten von Letztverbrauchern, die Energie aus dem Niederspannungs- bzw. Niederdrucknetz beziehen. Stimmt die Energie SaarLorLux AG im Einzelfall der Ersatzversorgung von Letztverbrauchern auf einer anderen Spannungs- oder Druckebene zu, so erfolgt auch diese Ersatzversorgung zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen für die Ersatzversorgung in Niederspannung- bzw. Niederdruck.

Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung in Niederspannung und Niederdruck entsprechen denen des jeweils anwendbaren Grundversorgungstarifs der
Energie SaarLorLux AG.

Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Gas:

Gültig ab: 01.09.2011

Kleinverbrauchstarif netto brutto
Grundpreis je Zähler und Jahr 40,40 € 48,08 €
Verbrauchspreis je kWh 8,520 ct 10,14 ct
Haushalts- und Gewerbetarif netto brutto
Grundpreis je Zähler und Jahr 71,35 € 84,91 €
Verbrauchspreis je kWh 7,088 ct 8,43 ct
Zusätzliche Messeinrichtungen netto brutto
Grundpreis je Zähler und Jahr 40,40 € 48,08 €

In den Nettopreisen sind die Energiesteuer sowie die Konzessionsabgabe jeweils in gesetzlicher Höhe enthalten.

Die Bruttopreise enthalten 19% Mehrwertsteuer.

Die Ersatzversorgung endet automatisch, sobald ein Energielieferungsvertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen abgeschlossen wurde, spätestens jedoch drei Monate nach dem Beginn der Ersatzversorgung.

Rufen Sie uns doch einfach unter der Business-Line (06 81) 5 87-42 64 an oder schicken Sie uns eine E-Mail an geschaeftskunden@energie-saarlorlux.com. Wir beraten Sie gerne.